Die Riester-Rente bietet Rentnern eine zusätzliche Einkommensquelle im Alter, die nicht nur in Form einer Rente ausgezahlt werden muss. Riester-Sparer haben die Möglichkeit, ihr angespartes Guthaben auch für Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wohnsituation zu nutzen. Unter dem Begriff Wohn-Riester können sie ihr Kapital für energetische Sanierungen wie Wärmedämmung, Fenster- und Türenaustausch sowie Heizungsanlagen einsetzen. Durch diese Investitionen können sie ihren Wohnkomfort im Alter steigern und von einer verbesserten Wohnqualität profitieren.
Wohn-Riester ermöglicht Einsatz für energetische Sanierung ab 2024
Seit 2024 ist es möglich, das angesparte Kapital der Riester-Rente für eine energetische Sanierung einzusetzen. Hierbei können verschiedene Maßnahmen wie Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung von Heizungsanlagen und der Einbau energiesparender Lüftungssysteme durchgeführt werden. Auch der Einbau digitaler Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung ist erlaubt, sofern sie älter als zwei Jahre sind.
Riester-Sparer haben die Möglichkeit, ihr angespartes Guthaben für eine energetische Sanierung ihrer selbst bewohnten Immobilie zu verwenden. Voraussetzung dafür ist, dass der Riester-Rentner noch nicht in der Auszahlungsphase seines Vertrags ist und ausreichend Kapital vorhanden ist. Die Mindestentnahmesumme für die energetische Sanierung beträgt 6000 Euro für Eigentümer, die ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren gebaut oder gekauft haben, und 20.000 Euro für alle anderen Fälle.
Beachten Sie, dass Doppelförderungen nicht erlaubt sind, daher muss bei der Inanspruchnahme von Förderungen von der KfW oder dem BAFA oder steuerlichen Förderungen auf die Verwendung des Riester-Guthabens verzichtet werden.
Um das Guthaben aus dem Wohn-Riester-Vertrag auszahlen zu lassen, musst du einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. In diesem Antrag müssen verschiedene Nachweise erbracht werden, wie zum Beispiel ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahme. Zusätzlich musst du nachweisen, dass die Maßnahme den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht, indem du einen Nachweis eines Fachunternehmens oder Energieberaters beifügst. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Auszahlung des Guthabens nicht förderunschädlich bleibt, wenn das sanierte Objekt nicht dauerhaft genutzt wird. In diesem Fall kann es zu einer Rückforderung der staatlichen Förderung kommen.
Es ist zu bedenken, dass das Riester-Guthaben zum Zeitpunkt der Auszahlung möglicherweise niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beträge und der erhaltenen Zulagen. Riester-Verträge unterliegen in der Rentenphase immer der Steuerpflicht, unabhängig davon, ob das Geld bereits in die Immobilie investiert wurde. Das investierte Riester-Guthaben wird im Wohnförderkonto erfasst und jährlich mit einem fiktiven Zinssatz von zwei Prozent verzinst. Beim vertraglichen Rentenbeginn erhält der Wohn-Riester-Nutzer eine Mitteilung über den zu versteuernden Betrag gemäß dem Wohnförderkonto.
Mit Wohn-Riester haben Teilnehmer die Möglichkeit, das angesparte Kapital für eine energetische Sanierung einzusetzen und dadurch die Wohnsituation zu verbessern. Durch Maßnahmen wie die Modernisierung der Heizungsanlagen, den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Verbesserung der Wärmedämmung können nicht nur Energiekosten gesenkt, sondern auch der Wert der Immobilie gesteigert werden. Es ist jedoch ratsam, sich vorab über die genauen Voraussetzungen und mögliche steuerliche Auswirkungen zu informieren.