Bei Fragen direkt den Versicherer kontaktieren

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Um wertvolle Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel oder einen teuren Grill zu schützen, kann eine Hausratversicherung ratsam sein. Diese Versicherung deckt alles ab, was sich am Versicherungsort befindet, jedoch nur bei bestimmten Gefahren. Einbruchdiebstahl ist inbegriffen, während einfacher Diebstahl nicht versichert ist. Wenn ein teures Fahrrad ungesichert auf der Terrasse steht, gilt dies als Risikoausschluss und ist daher nicht versichert, wie von Bianca Boss, Vorständin des BdV, erklärt.

Garagen und Keller: In der Hausratversicherung abgedeckt

In der Hausratversicherung wird der Versicherungsort als die im Versicherungsschein angegebene Wohnung oder das Haus definiert. Dazu zählen auch Loggien, Balkone und Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude angrenzen. Räume in Nebengebäuden wie Garagen und abschließbare Räume im Keller oder Dachboden sind ebenfalls versichert, vorausgesetzt, sie befinden sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung oder des Hauses.

Der Schutz vor Naturgewalten ist ein wichtiger Faktor, wenn es um den Hausrat im Außenbereich geht. Denn während der eigenen Abwesenheit besteht immer die Gefahr eines plötzlichen Unwetters, das den Hausrat beschädigen kann. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten lose Gegenstände entweder in den Innenräumen aufbewahrt oder sicher befestigt werden.

Schäden durch Sturm sind nur dann versichert, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) beträgt und der Sturm den Vorgaben der Hausratversicherung entspricht.

Schäden durch Überschwemmungen, sei es durch fließende oder stehende Gewässer oder durch Witterungsniederschläge, sind von der Hausratversicherung nicht erfasst. Um sich gegen derartige Schäden abzusichern, sollte eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz bei Diebstahl: Einbruch vs. einfacher Diebstahl

Bei einer Hausratversicherung sind bestimmte Gefahren abgesichert, wie beispielsweise Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl hingegen wird nicht versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb beispielsweise in das Haus oder den Keller eingebrochen ist, um gestohlene Gegenstände zu versichern. Wird hingegen ein Gegenstand von der Terrasse gestohlen, ohne dass ein Einbruch stattfindet, handelt es sich um einfachen Diebstahl, der nicht versichert ist. Einige Versicherer bieten jedoch Tarife an, die auch einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände abdecken. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder den Versicherer direkt zu kontaktieren.

Sicherheit für Terrasse, Garten und Balkon mit Hausratversicherung

Wer wertvolle Gegenstände wie Gartenmöbel, Grills oder Fahrräder im Außenbereich besitzt, sollte über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Diese Versicherung bietet einen umfassenden Schutz vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Naturgefahren wie Sturm. Allerdings ist der einfache Diebstahl von der Versicherung nicht abgedeckt, es sei denn, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. Um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten, sollten Fahrräder ordnungsgemäß gesichert sein. Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls den Versicherer direkt zu kontaktieren.

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