Die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg a.d. Havel (Urteil vom 11.12.2023, 30 C 86/23) verdeutlicht, dass die vertragswidrige Nutzung einer Mietwohnung durch das freie Herumlaufenlassen von Katzen im Treppenhaus erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Der Vermieter wurde in diesem Fall zu Recht dazu berechtigt, den Mieter aufgrund dieses Verhaltens fristlos zu kündigen.
Gerichtsurteil: Katzenurin im Treppenhaus rechtfertigt fristlose Kündigung
Mehrere Gerichtsurteile haben gezeigt, dass das Urinieren von Katzen im Treppenhaus in ähnlichen Fällen nicht nur unansehnlich und unhygienisch ist, sondern auch eine erhebliche Geruchsbelästigung darstellt. Zusätzlich kann der Katzenurin die Bausubstanz des Hauses schädigen. In solchen Fällen ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, auch wenn der Vermieter die Haltung von Katzen erlaubt hat.
Die Anzahl der in einer Mietwohnung erlaubten Katzen ist beschränkt, wie das Amtsgericht Wiesbaden festgelegt hat. In einer 2-Zimmer-Wohnung mit einer Fläche von 57 qm dürfen nicht mehr als 3 Katzen gehalten werden. Diese Regelung wurde eingeführt, um eine unzumutbare Geruchsbelästigung zu vermeiden.
Das Eindringen von Katzen in die Wohnungen anderer Mieter kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Das Amtsgericht Potsdam hat in einem Urteil klargestellt, dass Vermieter von ihren Mietern verlangen können, Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass ihre Katzen in die Wohnungen der Nachbarn gelangen. Das Öffnen von Fenstern und Türen ist zwar gestattet, jedoch stellt das Eindringen einer fremden Katze eine erhebliche Belästigung dar und kann zu rechtlichen Maßnahmen führen.
Die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung kann zu Einschränkungen führen, wenn Mieter nicht darauf achten, dass ihre Tiere keine Belästigungen für andere Mieter darstellen. Eine Missachtung dieser Regelungen kann zu einer fristlosen Kündigung und möglichen Schadensersatzansprüchen führen. Um unangenehme Situationen zu vermeiden, sollten Mieter die geltenden Regeln beachten und gegebenenfalls mit dem Vermieter in Kontakt treten.